Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Verkehrswertgutachten und Wertermittlung nach ImmoWertV in Darmstadt und dem Rhein-Main-Gebiet. Erstellt als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1).

Wie ich vorgehe

Meine Ergebnisse basieren nicht auf Portalschätzungen oder Vergleichsanzeigen, sondern auf den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlung, wie sie auch Banken, Gerichte und Gutachterausschüsse verwenden. Je nach Objekttyp und Nutzung setze ich das passende Verfahren ein: das Vergleichswertverfahren für die marktnahe Einordnung, das Ertragswertverfahren für vermietete Objekte und das Sachwertverfahren für Gebäude, bei denen die Substanz den Wert bestimmt.

Grundlage sind dabei nicht nur die Objektdaten, sondern auch die amtlichen Datenquellen: Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren des zuständigen Gutachterausschusses. Jeden Ansatz leite ich her und begründe ihn, damit das Ergebnis überprüfbar bleibt.

Als Architekt beurteile ich zusätzlich die Bausubstanz selbst. Baujahr, Modernisierungsstand und Instandhaltungsrückstau bestimmen den Wert erheblich mit, und genau diese Einschätzung ist der Punkt, an dem reine Rechenmodelle an ihre Grenzen kommen.

white and black abstract painting
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Wann Sie eine belastbare Wertermittlung brauchen

Erbschaft und Schenkung

Setzt das Finanzamt einen pauschal ermittelten Wert an, der über dem tatsächlichen Marktwert liegt, kann ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG die Bemessungsgrundlage und damit die Steuerlast senken.

Auseinandersetzung unter Erben

Eine nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine sachliche Grundlage, wenn mehrere Beteiligte sich über die Aufteilung einigen müssen.

Trennung und Scheidung

Für Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung braucht es einen Wert, den beide Seiten und im Zweifel auch ein Gericht nachvollziehen können.

Verkauf und Kaufentscheidung

Ob Sie verkaufen oder kaufen: Ein ermittelter Wert ersetzt die Preisvorstellung durch ein Argument, das Sie gegenüber Bank und Gegenseite vertreten können.

Was Sie erhalten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen

Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt bei Erbschaft und Schenkung (§ 198 BewG)

Kurzgutachten und Wertindikation als schlankere Variante, etwa zur Vorbereitung einer Verhandlung

Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation

Herleitung aller Wertansätze, nachvollziehbar und prüffähig

Persönliche Erläuterung des Ergebnisses im Gespräch

Der Ablauf in vier Schritten

Erstgespräch: Wir klären Anlass, Objekt und den erforderlichen Umfang. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot.

Unterlagen: Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit. Was fehlt, beschaffe ich auf Wunsch bei den zuständigen Stellen.

Ortstermin: Besichtigung mit Aufnahme des baulichen Zustands und Fotodokumentation.

Gutachten: Sie erhalten das Ergebnis schriftlich und wir besprechen es gemeinsam.

worm's-eye view photography of concrete building
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white concrete building during daytime
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